Mehr Informationen über das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat verschiedene Aufgabenschwerpunkte.
Das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen befasst sich mit Straf- und Bußgeldsachen sowie mit zivil- und familienrechtlichen Streitigkeiten,
also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht.
Das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen als Vollstreckungsgericht sowie die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes kümmern sich um die Durchsetzung zivilrechtlicher
Entscheidungen.
Das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen kann entweder per Telefon (08821 928-0) oder E-mail (poststelle@ag-gap.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/