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  Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen

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Mehr Informationen über das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen

Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat verschiedene Aufgabenschwerpunkte.

Das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen befasst sich mit Straf- und Bußgeldsachen sowie mit zivil- und familienrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht.

Das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen als Vollstreckungsgericht sowie die Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes kümmern sich um die Durchsetzung zivilrechtlicher Entscheidungen.

Das Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen kann entweder per Telefon (08821 928-0) oder E-mail (poststelle@ag-gap.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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