Deutscher gerichte

ArbeitsGERICHTE

Das Arbeitsgericht ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist.

Arbeitsgericht in Trier

 


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