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ArbeitsGERICHTE
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Das Arbeitsgericht ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit als Eingangsinstanz zuständig für alle Klagen und Anträge, für
die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen eröffnet ist.
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WWW.DEUTSCHE-GREICHTE.COM
Auf www.deutsche-gerichte.com finden Sie Kontaktinformationen der Gerichte in Duitsland.
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