Mehr Informationen über das Arbeitsgericht in Neumünster
Arbeitsgericht Neumünster ist regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag haben, wenden Sie sich an Arbeitsgericht Neumünster.
Das Arbeitsgericht in Neumünster kann entweder per Telefon (04321 40970) oder E-mail (post.arbgnms@arbgsh.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Arbeitsgericht Neumünster: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html