Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Ellwangen (Jagst)
Das Betreuungsgericht Ellwangen (Jagst) ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Ellwangen (Jagst) ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Ellwangen (Jagst) - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Ellwangen (Jagst) kann entweder per Telefon (07961 81701) oder E-mail (poststelle@agellwangen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Ellwangen (Jagst): www.justizportal-bw.de