Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Fritzlar
Das Betreuungsgericht Fritzlar ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Fritzlar ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Fritzlar (Am Hospital) - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Fritzlar kann entweder per Telefon (05622 / 99 33 - 0) oder E-mail (poststelle@ag-fritzlar.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Fritzlar (Am Hospital): www.justiz.hessen.de