Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Geislingen an der Steige
Das Betreuungsgericht Geislingen an der Steige ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Geislingen an der Steige ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Geislingen in Geislingen an der Steige - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Geislingen an der Steige kann entweder per Telefon (07331 220) oder E-mail (poststelle@aggeislingen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Geislingen in Geislingen an der Steige: www.justizportal-bw.de