Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Gelsenkirchen
Das Betreuungsgericht Gelsenkirchen ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Gelsenkirchen ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Gelsenkirchen - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Gelsenkirchen kann entweder per Telefon (0209-17910) oder E-mail (poststelle@ag-gelsenkirchen.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Gelsenkirchen: www.justiz.nrw.de