Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Groß-Gerau
Das Betreuungsgericht Groß-Gerau ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Groß-Gerau ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Groß-Gerau - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Groß-Gerau kann entweder per Telefon ((0 61 52)170-02) oder E-mail (redaktion@ag-grossgerau.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Groß-Gerau: https://justizministerium.hessen.de/justiz