Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Herzberg am Harz
Das Betreuungsgericht Herzberg am Harz ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Herzberg am Harz ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Herzberg am Harz - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Herzberg am Harz kann entweder per Telefon (05521 8955 0) oder E-mail (poststelle@ag-hg.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Herzberg am Harz: www.justizportal.niedersachsen.de