Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Halle (Westf.)
Das Betreuungsgericht Halle (Westf.) ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Halle (Westf.) ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Halle (Westfalen) in Halle (Westf.) - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Halle (Westf.) kann entweder per Telefon (05201 8132-0) oder E-mail (poststelle@ag-halle.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Halle (Westfalen) in Halle (Westf.): www.justiz.nrw.de