Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Haldensleben
Das Betreuungsgericht Haldensleben ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Haldensleben ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Haldensleben - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Haldensleben kann entweder per Telefon (03904/4713-0) oder E-mail (ag-hdl@justiz.sachsen-anhalt.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Haldensleben: www.justiz.sachsen-anhalt.de