Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Herborn
Das Betreuungsgericht Herborn ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Herborn ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Herborn kann entweder per Telefon (02772 / 50 06 - 0) oder E-mail (Verwaltung@AG-Dillenburg.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Dillenburg Zweigstelle Herborn: www.justiz.hessen.de