Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Kirchheim unter Teck
Das Betreuungsgericht Kirchheim unter Teck ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Kirchheim unter Teck ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Kirchheim unter Teck - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Kirchheim unter Teck kann entweder per Telefon (07021 97480) oder E-mail (poststelle@agkirchheimteck.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Kirchheim unter Teck: www.justizportal-bw.de