Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Lübbecke
Das Betreuungsgericht Lübbecke ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Lübbecke ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Lübbecke - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Lübbecke kann entweder per Telefon (05741 3451-0) oder E-mail (poststelle@ag-luebbecke.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Lübbecke: www.justiz.nrw.de