Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Meißen
Das Betreuungsgericht Meißen ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Meißen ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Meißen - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Meißen kann entweder per Telefon ((03521) 4 70 20) oder E-mail (verwaltung-agmei@agmei.justiz.sachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Meißen: www.justiz.sachsen.de