Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Neu-Ulm
Das Betreuungsgericht Neu-Ulm ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Neu-Ulm ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Neu-Ulm - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Neu-Ulm kann entweder per Telefon (0731-707930) oder E-mail (poststelle@ag-nu.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Neu-Ulm: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/