Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Neunkirchen
Das Betreuungsgericht Neunkirchen ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Neunkirchen ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Neunkirchen - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Neunkirchen kann entweder per Telefon ((06821) 106-01) oder E-mail (poststelle@agnk.justiz.saarland.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Neunkirchen: www.saarland.de/2313.htm