Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Oberkirch
Das Betreuungsgericht Oberkirch ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Oberkirch ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Oberkirch - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Oberkirch kann entweder per Telefon (07802 93750) oder E-mail (poststelle@agoberkirch.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Oberkirch: www.justizportal-bw.de