Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Osterholz-Scharmbeck
Das Betreuungsgericht Osterholz-Scharmbeck ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Osterholz-Scharmbeck ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Osterholz-Scharmbeck - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Osterholz-Scharmbeck kann entweder per Telefon (04791 3050) oder E-mail (agohz-Poststelle@justiz.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Osterholz-Scharmbeck: www.justiz.niedersachen.de