Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Plön
Das Betreuungsgericht Plön ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Plön ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Plön - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Plön kann entweder per Telefon (04522 7450) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Plön: