Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Pinneberg
Das Betreuungsgericht Pinneberg ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Pinneberg ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Pinneberg - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Pinneberg kann entweder per Telefon (04101 503-0) oder E-mail (verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Pinneberg: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html