Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Pasewalk
Das Betreuungsgericht Pasewalk ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Pasewalk ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Pasewalk - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Pasewalk kann entweder per Telefon ((03973) 20 64-0) oder E-mail (verwaltung@ag-pasewalk.mv-justiz.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Pasewalk: www.mv-justiz.de/gerichte.htm