Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Rüsselsheim
Das Betreuungsgericht Rüsselsheim ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Rüsselsheim ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Rüsselsheim - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Rüsselsheim kann entweder per Telefon (06142 203-0) oder E-mail (verwaltung@ag-ruesselsheim.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Rüsselsheim: www.justiz.hessen.de