Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Rheda-Wiedenbrück
Das Betreuungsgericht Rheda-Wiedenbrück ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Rheda-Wiedenbrück ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Rheda-Wiedenbrück - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Rheda-Wiedenbrück kann entweder per Telefon (05242 9278-0) oder E-mail (poststelle@ag-rheda-wiedenbrueck.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Rheda-Wiedenbrück: www.justiz.nrw.de