Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Rotenburg (Wümme)
Das Betreuungsgericht Rotenburg (Wümme) ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Rotenburg (Wümme) ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Rotenburg (Wümme) - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Rotenburg (Wümme) kann entweder per Telefon (04261 7040) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Rotenburg (Wümme):