Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Stuttgart
Das Betreuungsgericht Stuttgart ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Stuttgart ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Stuttgart kann entweder per Telefon (0711-50040) oder E-mail (Poststelle@AGBadCanstatt.JUSTIZ.BWL.DE) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt: www.justizportal-bw.de