Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Bad Homburg
Das Betreuungsgericht Bad Homburg ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Bad Homburg ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Bad Homburg - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Bad Homburg kann entweder per Telefon (06172 / 405 - 0) oder E-mail (Poststelle@AG-BADHOMBURG.JUSTIZ.HESSEN.DE) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Bad Homburg: https://justizministerium.hessen.de/justiz