Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Schwalmstedt
Das Betreuungsgericht Schwalmstedt ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Schwalmstedt ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Schwalmstedt - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Schwalmstedt kann entweder per Telefon (06691 / 96 43 0) oder E-mail (Verwaltung@ag-schwalmstadt.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Schwalmstedt: https://justizministerium.hessen.de/justiz