Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Bad Schwalbach
Das Betreuungsgericht Bad Schwalbach ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Bad Schwalbach ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Bad Schwalbach - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Bad Schwalbach kann entweder per Telefon (06124 / 70 69 - 0) oder E-mail (verwaltung@ag-badschwalbach.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Bad Schwalbach: https://justizministerium.hessen.de/justiz