Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Schleswig
Das Betreuungsgericht Schleswig ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Schleswig ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Schleswig - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Schleswig kann entweder per Telefon (04621 815-0) oder E-mail (verwaltung@ag-schleswig.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Schleswig: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html