Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Stadtroda
Das Betreuungsgericht Stadtroda ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Stadtroda ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Stadtroda - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Stadtroda kann entweder per Telefon (036428 / 4 6-0) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Stadtroda: