Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Sondershausen
Das Betreuungsgericht Sondershausen ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Sondershausen ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Sondershausen - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Sondershausen kann entweder per Telefon (03632 / 7 06 60) oder E-mail (Poststelle@agsdh.thueringen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Sondershausen: www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/