Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in St. Ingbert
Das Betreuungsgericht St. Ingbert ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in St. Ingbert ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht St. Ingbert - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in St. Ingbert kann entweder per Telefon ((06894) 984-03) oder E-mail (poststelle@agigb.justiz.saarland.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht St. Ingbert: www.saarland.de/2313.htm