Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Saarbrücken
Das Betreuungsgericht Saarbrücken ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Saarbrücken ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Saarbrücken, Nebenstelle Heidenkopferdell - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Saarbrücken kann entweder per Telefon ((0681) 501 - 05) oder E-mail (poststellehkd@agsb.justiz.saarland.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Saarbrücken, Nebenstelle Heidenkopferdell: www.saarland.de/2313.htm