Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Schwerin
Das Betreuungsgericht Schwerin ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Schwerin ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Schwerin - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Schwerin kann entweder per Telefon ((0385) 7415-0) oder E-mail (verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Schwerin: www.mv-justiz.de/gerichte.htm