Betreuungsgericht Schwerin - plaats

   
  Betreuungsgericht Schwerin

Betreuungsgericht Schwerin

Betreuungsgericht

Betreuungsgericht Schwerin

 


 

Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Schwerin

Das Betreuungsgericht Schwerin ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Schwerin ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.

Betreuungsgericht Schwerin - Aufgaben

- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§ 1909 ff. BGB)

- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten

Das Betreuungsgericht in Schwerin kann entweder per Telefon ((0385) 7415-0) oder E-mail (verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Schwerin: www.mv-justiz.de/gerichte.htm



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Betreuungsgericht Schwerin. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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