Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Weißenburg
Das Betreuungsgericht Weißenburg ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Weißenburg ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Weißenburg - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Weißenburg kann entweder per Telefon (09141/996-0) oder E-mail (poststelle@ag-wug.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Weißenburg: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/