Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Wetzlar
Das Betreuungsgericht Wetzlar ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Wetzlar ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Wetzlar - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Wetzlar kann entweder per Telefon (06441 / 4 12 - 0) oder E-mail (verwaltung@ag-wetzlar.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Wetzlar: www.justiz.hessen.de