Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Weißwasser
Das Betreuungsgericht Weißwasser ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Weißwasser ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Weißwasser - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Weißwasser kann entweder per Telefon ((03576) 2 84 70) oder E-mail (verwaltung-p@agwsw.jusitz.sachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Weißwasser: www.justiz.sachsen.de