Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Borna
Das Betreuungsgericht Borna ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Borna ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Borna - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Borna kann entweder per Telefon (03433-2 75 50) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Borna: