Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Berlin
Das Betreuungsgericht Berlin ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Berlin ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Spandau in Berlin - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Berlin kann entweder per Telefon (030 90157-0) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Spandau in Berlin: