Mehr Informationen über das Betreuungsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Betreuungsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und
Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig, welche in Bad Neuenahr-Ahrweiler ihren Wohnsitz, oder falls dieser nicht
vorhanden ist, ihren Aufenthalt haben.
Betreuungsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler - Aufgaben
- Rechtliche Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB)
- Pflegschaften für Volljährige (§§
1909 ff. BGB)
- Unterbringung psychisch Kranker nach PsychKG und BGB
- sonstige dem Betreuungsgericht zugewiesenen Angelegenheiten
Das Betreuungsgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler kann entweder per Telefon (02641 / 971-0) oder E-mail (agaw@ko.mjv.rlp.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Betreuungsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler: www.mjv.rlp.de