Mehr Informationen über das Familiengericht in Bad Hersfeld
Das Familiengericht Bad Hersfeld ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bad Hersfeld den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bad Hersfeld entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bad Hersfeld kann entweder per Telefon ((0 66 21) 203-0) oder E-mail (verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bad Hersfeld: https://justizministerium.hessen.de/justiz