Mehr Informationen über das Familiengericht in Coesfeld
Das Familiengericht Coesfeld ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Coesfeld den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Coesfeld entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Coesfeld kann entweder per Telefon (02541 731-0) oder E-mail (poststelle@ag-coesfeld.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Coesfeld: www.justiz.nrw.de