Mehr Informationen über das Familiengericht in Castrop-Rauxel
Das Familiengericht Castrop-Rauxel ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Castrop-Rauxel den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Castrop-Rauxel entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Castrop-Rauxel kann entweder per Telefon (02305 1009-0) oder E-mail (poststelle@ag-castrop-rauxel.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Castrop-Rauxel: www.justiz.nrw.de