Mehr Informationen über das Familiengericht in Donaueschingen
Das Familiengericht Donaueschingen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Donaueschingen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Donaueschingen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Donaueschingen kann entweder per Telefon (0771 85050) oder E-mail (poststelle@agdonaueschingen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Donaueschingen: www.justizportal-bw.de