Mehr Informationen über das Familiengericht in Diepholz
Das Familiengericht Diepholz ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Diepholz den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Diepholz entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Diepholz kann entweder per Telefon (05441 9960) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Diepholz: