Mehr Informationen über das Familiengericht in Düsseldorf
Das Familiengericht Düsseldorf ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Düsseldorf den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Düsseldorf entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Düsseldorf kann entweder per Telefon (0211 830-60) oder E-mail (poststelle@ag-duesseldorf.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht in Düsseldorf: www.justiz.nrw.de