Mehr Informationen über das Familiengericht in Dinslaken
Das Familiengericht Dinslaken ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Dinslaken den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Dinslaken entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Dinslaken kann entweder per Telefon (02064 6008-0) oder E-mail (poststelle@ag-dinslaken.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Dinslaken: www.justiz.nrw.de