Mehr Informationen über das Familiengericht in Ellwangen (Jagst)
Das Familiengericht Ellwangen (Jagst) ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Ellwangen (Jagst) den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Ellwangen (Jagst) entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Ellwangen (Jagst) kann entweder per Telefon (07961 81701) oder E-mail (poststelle@agellwangen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Ellwangen (Jagst): www.justizportal-bw.de